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Urlaub

Geld im Urlaub – So bleiben Sie flüssig

30. Mai 2017

geld im urlaub

Auf Fernreisen kommt es darauf an, dass die Zahlungsmittel sicher,  problemlos akzeptiert und Bargeld kostengünstig ist. [Read more…] about Geld im Urlaub – So bleiben Sie flüssig

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Bezahlen im Ausland

26. August 2015

Bezahlen im Ausland

Die Koffer sind gepackt, der Reiseführer gekauft – der großen Reise steht also nichts mehr im Wege. Doch wie sieht es aus mit dem Urlaubsgeld? Bargeld oder doch lieber Karte? Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezahlmethoden.

Bar auf die Kralle

Einfach zu Hause in Österreich genügend Geld für Urlaub abheben und mit einem gut gefüllten Portemonnaie die Reise antreten: Das scheint auf den ersten Blick die unkomplizierteste Lösung zu sein. Außerhalb der Eurozone taucht aber ein Problem auf: Das Bargeld muss in die jeweilige Landeswährung umgetauscht werden. Das kann nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig werden.

Bei Reisen in Hartwährungsländer (z.B. England) lohnt es sich, das Geld in Österreich zu wechseln. Bei eher schwachen
Währungen – wie etwa in der Türkei – sollten Sie hingegen erst vor Ort tauschen. Denn dort sind die Wechselkurse für Urlauber
günstiger.

Tipp: Unbedingt seriöse Adressen (Banken, Wechselstuben) nutzen.

Kreditkarten: Klein, praktisch, gut

Handlicher als dicke Geldbündel sind Plastikkarten. Doch die klassische Maestro-Karte (die frühere EC-Karte) ist im Ausland nur begrenzt einsatzfähig, denn sie ist mit einem Chip, statt Magnetstreifen, ausgestattet. Das gilt bei Zielen außerhalb der SEPA-Zone (die 28 EU-Länder plus Norwegen, Schweiz etc.).

Besser läuft es hingegen mit Kreditkarten wie Visa- und Mastercard. So lässt sich unproblematisch Geld in Landeswährung abheben. Denn Kreditkarten genießen weltweit mit Abstand die höchste
Akzeptanz. Egal, welche Karte: Gebühren fallen fast immer an.

Während Banken bei der Maestro-Karte pro Abhebung 3,50 bis
6 Euro fordern, werden bei Kreditkarten in der Regel 1 bis 4 Prozent des abgebuchten Betrags fällig. Allerdings dürfen die Gebühren fürs Geld-Ziehen innerhalb der Eurozone nicht höher sein als im
Inland. Basis ist hier allerdings das Entgelt, das Verbraucher in der Heimat an einem Bankomaten eines fremden Instituts bezahlen
müssen (z.B. fünf Euro).

Gut zu wissen: Auch das Bezahlen mit der Kreditkarte
im europäischen Ausland darf nach EU Recht
nicht mehr kosten als im Inland (festgeschriebene
Kostengleichheit).

Besonders attraktiv für Weltenbummler: Einige Direktbanken erlauben das Geldabheben am Bankomat per Kreditkarte ohne
lästige Gebühren – weltweit.

Ob Bargeld oder Karte: Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Wer zu viel Cash mit sich rumträgt, lockt leicht Diebe an – und steht im Ernstfall ohne Zahlungsmittel da. Weil Karten sich schnell sperren lassen, ist hier das Risiko begrenzt. Doch hohe Gebühren können den Urlaub ganz schön verteuern. Am besten, Sie verlassen Sie sich nicht nur auf eine Variante, sondern nutzen einen Mix aus Zahlungsmitteln. So sind Sie im Urlaub auf der richtigen Seite.

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Leihauto für Urlaub: Darauf müssen Sie achten

7. Juli 2015

leihauto für urlaub

Wer mobil und flexibel sein möchte, bucht im Urlaub einen Leihauto. So können Reisende selbstständig entscheiden, wann Strand, Kultur oder Shopping auf dem Tagesplan stehen.

Preis- und Angebotsvergleiche im Urlaub

Jeder organisiert seinen Urlaub anders: Während der eine die Reise weit im Voraus plant, ist der andere eher der Last-Minute-Bucher. Eigentlich ist nichts dabei – aber bei Mietwagen lohnt es sich, vorausschauend zu planen, Angebote und Preise der Anbieter zu vergleichen.

Kurzentschlossene, die spontan vor Ort ein Leihauto suchen, verzichten oft auf diesen Check – und zahlen zu viel. Außerdem müssen sie damit rechnen, in der Hauptsaison nur eine geringe Auswahl zu haben oder gar ganz ohne Gefährt dazustehen. Extra-Wünsche wie ein Cabrio oder Geländewagen können dann nur selten erfüllt werden.

Mietvertrag und Versicherung

Damit der Reisetrip mit dem Leihwagen nicht zum Albtraum wird, lohnt sich ein genauer Blick auf den Mietvertrag und die Versicherungsbedingungen. Eine Buchung über einen Anbieter in Deutschland vor Antritt der Urlaubsreise hat den Vorteil, dass die Vertragsunterlagen auf deutsch und so leicht verständlich sind. Ein bedeutender Vertragspunkt ist dabei die Stornofrist – diese Information ist gerade bei einer langfristigen Planung wichtig. Auch die Versicherungsbedingungen verdienen ein besonders Augenmerk: Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ist hierbei die optimale Lösung.

Vorsicht: Als Mieter sind Sie nur entsprechend der Vorschriften des Urlaubslandes für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das heißt: Die Mindestdeckungssummen sind nicht überall gleich. Liegt der von Ihnen verursachte Schaden über der Deckungssumme, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Fragen Sie außerdem bei der Versicherung Ihres Privat-Pkws nach, ob eine sogenannte „Mallorca“-Police mit höherer Rechnung für Mietwagen enthalten ist.

Weitere Vertragsfallen

Lassen Sie sich von aufdringlichen Vermietern keine unnötigen Versicherungen andrehen. Überlegen Sie sich vor Vertragsabschluss gut, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich brauchen! Auch bei Tankregelungen ist Vorsicht geboten: Bei der „voll/leer“-Version muss der Kunde die erste Tankfüllung beim Vermieter kaufen, am Ende gibt er den Wagen leer zurück. Nachteil: Das restliche Benzin im Tank verschenkt der Mieter. Optimal ist die Regelung „voll/voll“ – leider wird diese Option nicht immer angeboten.

Sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einem Leihauto für Urlaub? Vertrauenswürdige Plattformen sind z.B. www.autoeurope.at oder www.ab-in-den-urlaub.at.

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Reiseversicherung & Co.

26. Juni 2015

Sparbuecher in Österrreich

Bei Ihrem Urlaub setzen die Österreicher auf Sicherheit: Laut einer Umfrage – 34 Prozent der Österreicher würden eine Reiseversicherung online abschließen.

WANDERN, BIS DER ARZT KOMMT

Ein falscher Schritt – und da ist es passiert: Ein angeknackster Fuß kann der Wanderung ein jähes Ende bereiten. Ohne private Reisekrankenversicherung kommen auf Urlauber enorm hohe Arztkosten zu, denn häufig übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten oder zahlt gar nicht. Die Differenz muss der Patient aus Österreich aus eigener Tasche zahlen – wenn er nicht mit einer Zusatzversicherung vorgesorgt hat. Deshalb ist für Versicherte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung dringend anzuraten.

WEITERE REISEPOLIZZEN

Wenn Reisende kurz vor dem Urlaub krank werden und die Reise absagen müssen, greift der Krankenschutz nicht. Um die Stornokosten abzudecken, benötigen Sie eine andere Polizze: die Reiserücktrittsversicherung.

Dieser Schutz lässt sich in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie greift, wenn Urlauber wegen einer Krankheit oder eines Unfalls die Reise vorzeitig abbrechen müssen oder der Aufenthalt gar verlängert werden muss, z.B. wegen eines Krankenhausaufenthalts.

KEIN SCHNELLSCHUSS: Die Konditionen der Polizze sollten Sie sorgfältig prüfen. Oft werden die Reiserücktrittversicherungen im Reisebüro direkt bei der Buchung abgeschlossen. Doch so schnell ist es schwierig, die Leistungen der Polizzen richtig einzuordnen.

Tipp: Prüfen Sie verschiedene Angebote. Oft haben Sie damit bis 30 Tage vor Abreise Zeit. Die Versicherungsbeiträge richten sich dabei nach den versicherten Reisepreisen. Bei kleinen Fahrten zahlt der Urlauber zwischen 20 und 40 Euro. Bei großen Trips (ab 6000 Euro) sogar mehr als 200 Euro.

Strenge Auflagen: Einfach absagen geht nicht! Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei unerwarteten Ereignissen, die sich belegen lassen. Dazu zählen eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall des Reisenden. Auch große Schäden, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, ein Todesfall in der Verwandtschaft, ein überraschender Jobwechsel oder Naturkatastrophen am Urlaubsort sind von den Policen meist abgedeckt.

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Reisemängel: So holen Sie Ihr Geld zurück

14. Oktober 2014

Reisemängel

Sie haben sich im Urlaub nicht nur erholt, sondern auch über diverse Mängel vor Ort geärgert? Dann können Sie eventuell einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Bei nachfolgenden Reisemängeln haben Sie aussichtsreiche Chancen auf Entschädigung:

Strand: War das Meer nicht – wie im Reisekatalog abgebildet – klar und blau, sondern bräunlich schwarz und voller Schlick, rechtfertigt das eine Entschädigung in Höhe von 15 Prozent des Reisepreises

Reiseführer: Der Reiseleiter zeigte sich wenig unternehmungslustig und hatte nur mangelhafte Landes- und Kulturkenntnisse? Auch dann können enttäuschte Urlauber bis zu 15 Prozent zurückverlangen.

Balkon: Fehlte dem Hotelzimmer der im Katalog versprochene Balkon, darf man den Reisepreis nachträglich um zehn Prozent kürzen.

Klimaanlage: Auch eine defekte Klimaanlage ist ein Mangel. Steigt die Temperatur im Hotelzimmer deshalb auf über 30 Grad, sind bis zu 15 Prozent Minderung angemessen.

Baulärm: Bei unerträglichem Baulärm von 7 Uhr morgens bis in die Nacht sind 50 Prozent vom Reisepreis und zusätzlich Schadenersatz von 50 Euro pro Tag angemessen.

Discolärm: Dröhnt die Hotel-Disco bis morgens um 5 Uhr, rechtfertigt das 60 Prozent „Zwangsrabatt“.

Reklamation: Um Ihre Rechte zu wahren, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Je mehr Beweise Sie haben (z. B. Fotos, Dokumentation,  Lärmprotokoll), desto besser sind Ihre Chancen auf Entschädigung.

Flugverspätung: Klar geregelt sind Flug-Verspätungen. Hier greifen die Europäischen Fluggastrichtlinien: Je nach Länge der Strecken gibt es ab drei Stunden Verspätung eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Die Ersatzzahlung muss man bei der entsprechenden Airline einfordern.

Kreuzfahrt: Läuft ein Schiff einen Hafen nicht wie geplant an, müssen Passagieren nur einen reduzierten Satz des anteiligen Reisepreise für den entsprechenden Tag zahlen.

 

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