
Bei Ihrem Urlaub setzen die Österreicher auf Sicherheit: Laut einer Umfrage – 34 Prozent der Österreicher würden eine Reiseversicherung online abschließen.
WANDERN, BIS DER ARZT KOMMT
Ein falscher Schritt – und da ist es passiert: Ein angeknackster Fuß kann der Wanderung ein jähes Ende bereiten. Ohne private Reisekrankenversicherung kommen auf Urlauber enorm hohe Arztkosten zu, denn häufig übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten oder zahlt gar nicht. Die Differenz muss der Patient aus Österreich aus eigener Tasche zahlen – wenn er nicht mit einer Zusatzversicherung vorgesorgt hat. Deshalb ist für Versicherte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung dringend anzuraten.
WEITERE REISEPOLIZZEN
Wenn Reisende kurz vor dem Urlaub krank werden und die Reise absagen müssen, greift der Krankenschutz nicht. Um die Stornokosten abzudecken, benötigen Sie eine andere Polizze: die Reiserücktrittsversicherung.
Dieser Schutz lässt sich in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie greift, wenn Urlauber wegen einer Krankheit oder eines Unfalls die Reise vorzeitig abbrechen müssen oder der Aufenthalt gar verlängert werden muss, z.B. wegen eines Krankenhausaufenthalts.
KEIN SCHNELLSCHUSS: Die Konditionen der Polizze sollten Sie sorgfältig prüfen. Oft werden die Reiserücktrittversicherungen im Reisebüro direkt bei der Buchung abgeschlossen. Doch so schnell ist es schwierig, die Leistungen der Polizzen richtig einzuordnen.
Tipp: Prüfen Sie verschiedene Angebote. Oft haben Sie damit bis 30 Tage vor Abreise Zeit. Die Versicherungsbeiträge richten sich dabei nach den versicherten Reisepreisen. Bei kleinen Fahrten zahlt der Urlauber zwischen 20 und 40 Euro. Bei großen Trips (ab 6000 Euro) sogar mehr als 200 Euro.
Strenge Auflagen: Einfach absagen geht nicht! Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei unerwarteten Ereignissen, die sich belegen lassen. Dazu zählen eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall des Reisenden. Auch große Schäden, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, ein Todesfall in der Verwandtschaft, ein überraschender Jobwechsel oder Naturkatastrophen am Urlaubsort sind von den Policen meist abgedeckt.